Übergangsregelungen für Luftsicherheitsschulungen und -prüfungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Auszug der Homepage des LBA
1. Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
Für die Personengruppen gemäß den Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 gelten im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes folgende Regelungen:
Schulungen, deren Gültigkeit ab dem 16.03.2020 regulär endet, behalten für weitere 6 Monate ihre individuelle Gültigkeit ohne Absolvieren einer Fortbildung oder erneuten Schulung.
Im Sinne der Aufrechterhaltung der Luftsicherheit ist, wo immer möglich, sich mittels der folgenden Möglichkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten und fortzubilden:
Ziffern 11.2.3.7 bis 11.2.3.10, 11.2.6 und 11.2.7: genehmigte web- und computerbasierte Schulungsprogramme (WBT/CBT).
Ziffer 11.2.4: Nutzung genehmigtes Teil-WBT. Der hierbei vorgesehene Präsenzteil darf unter bestimmten Voraussetzungen als Webinar durchgeführt werden.
Ziffer 11.2.5: Fortbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen als Webinar durchgeführt werden.
DIN EN ISO 9001:2015
Seit 2012 wird die internationale Norm für Qualitätsmanagement ISO 9001 überarbeitet. Die Revision soll für 2015 gültig werden und die bislang gültige Version aus dem Jahr 2008 ersetzen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.