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Live Webinar - Auffrischungsschulung für Sicherheitspersonal/- beauftragte gemäß §3 Abs. 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung inkl. Sicherheitskultur im virtuellen Klassenzimmer
Preis: 595,00 EUR / Teilnehmer
Zeitansatz: 10UE
Die Schulung ist für Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene die allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte). Die Schulung von Sicherheitsbeauftragten muss vor Ablauf von 5 Jahren aufgefrischt werden.
Das Luftfahrt-Bundesamt hat uns eine Sonder-Zulassung für das Jahr 2024 erteilt.
Fortbildung Sicherheitsbeauftragter (SiBe) nach Ziffer 11.4.3 i.V.m. Ziffer 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998.
Online-Schulung/ Live-Webinar
Der Ablauf:
Die Teilnehmer erhalten vorab Zugang zur edubaseweb (unserer Homepage) und müssen vor dem Online-Seminar eine Übungsaufgabe sowie ein Selbststudium absolvieren, das einen Zeitansatz von 3
Unterrichtseinheiten (UE) erfordert.
Hinweis:
Die Übungsaufgabe muss spätestens einen Tag vor dem Seminar eingereicht werden. Ohne fristgerechte Abgabe ist eine Teilnahme am Seminar leider nicht möglich.
Am Seminartag:
Login: Ab 08:30 Uhr möglich
Seminarzeit: 09:00 Uhr bis ca. 15:30 Uhr
Die laut Vorgabe des LBA eigentlich zu absolvierenden 8UE als Live Webinar und 2 UE als vor Ort Präsenz, sind somit bei uns nicht notwendig.
Fortbildung für Ausbilder nach gem. § 22 LuftSiSchulV i. V. m Ziffer 11.5.2 des Anhangs derDurchführungsverordnung (EU) 2015/1998
im virtuellen Klassenzimmer
Preis: 520,00 EUR / Teilnehmer
Gemäß den jüngsten Änderungen § 22 LuftSiSchulV „Fortbildungsverpflichtung für Ausbilder“ haben wir unsere Schulungsinhalte überarbeitet. Diese Anpassungen folgen den Richtlinien des Luftfahrt-Bundesamtes, welches ein Interimsmodulsystem eingeführt hat, das seit dem 09.10.2023 gültig ist.
Die Neugewichtung der inhaltlichen und zeitlichen Schwerpunkte der einzelnen Personengruppen hat zur Folge, dass wir die Schulungsstunden als Übergang für eine Fortbildung für Ausbilder auf 5 Unterrichtseinheiten (UE) erhöht haben.
Entsprechend diesen Änderungen haben wir unsere Schulungsinhalte aktualisiert und die Dauer der Schulungen ausgedehnt, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Voraussetzung:
Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG, Ausbilderzulassung oder letzte Ausbilderfortbildung und gültige Zulassung.
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