Als Alternative zum „Reglementierten Beauftragten“ gibt es für Unternehmen, die Fracht oder Post auf eigene Rechnung versenden, den Status als „Geschäftlicher Versender“ einzugehen.
Im Prinzip entspricht der Status des „Geschäftlichen Versenders“ dem früher zulässigen Prozedere beim „Bekannten Versender“. Geschäftliche Versender werden vom jeweiligen Reglementierten Beauftragten anerkannt, nachdem sie diesem eine Sicherheitserklärung abgegeben haben. Der Geschäftliche Versender verpflichtet sich damit, gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und –standards einzuhalten. Es ist aber keine behördliche Zulassung notwendig.
Allerdings ist zur Wahrung der sicheren Lieferkette die Übergabe der Fracht an Reglementierte Beauftragte notwendig. Die größte Einschränkung liegt darin, dass die „sichere Fracht“ in der Kette vom Geschäftlichen Versender über den Reglementierten Beauftragten nur mit reinen Frachtflugzeugen geflogen werden darf. Zudem kann nicht gewährleistet werden, wie lange dieser Status durch die Behörden zugelassen sein wird.
Auch wenn die Zulassungsvoraussetzungen für den geschäftlichen Versender recht einfach gehalten sind und kein behördliches Zulassungsaudit erfolgt, so kann die Zusammenarbeit zwischen Geschäftlichem Versender und Reglementierten Beauftragten jederzeit durch ein unangekündigtes Audit kontrolliert werden, bei dem eine Prüfung erfolgt, ob die Voraussetzungen der Verpflichtungserklärung eingehalten werden.
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